MIETGERÄTE
HAMM

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

§1.    Vertragsschluss
Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt.
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch einen gültigen deutschen Personalausweis auszuweisen. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass eine Kopie des Personalausweises angefertigt wird.
Der Mieter erklärt sich als Endnutzer des Mietgegenstandes. Die Weitergabe der Mietsache an Dritte, sowie das Vermieten oder Verkaufen ist verboten.
Der Mietgegenstand darf nur an dem im Mietvertrag genannten Ort betrieben werden. Ausnahmen können durch den Vermieter im Vertrag vermerkt werden.
Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet nach Ablauf des im Mietvertrag enthaltenen Mietzeitraums.
Der Mietgegenstand muss zum Ablauf des Mietvertrags am Lager bzw. der Absendestelle sein. Der Rückgabeort sowie der Zeitpunkt werden im Mietvertrag festgehalten.
Muss die Mietsache wegen eines durch den Mieter verursachten Schadens repariert werden, gehört diese Zeit auch zum Mietzeitraum und wird weiter berechnet.

Alle Angebote sind freibleibend.
Änderungen und Ergänzungen aus dem zwischen dem Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrag bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden zu dem geschlossenen Vertrag gibt es nicht.
Die Ungültigkeit ganzer oder teilweiser Vereinbarungen im Mietvertrag besteht nicht, wenn künftige Vereinbarungen bzw. Änderungen getroffen werden.

 §2.    Mietzins / Zahlung
Der Mietzins ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Alle Preislisten gelten bis auf Widerruf ab dem 01.05.2019.
Wir sind berechtigt die Preise jederzeit zu ändern. Alle Preise sind in Netto und Brutto ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist vom Mieter zu zahlen.
Es werden Preise für Tag, Wochenende, Woche und Monat angeboten. (Definition unter §7).
Alle anfallenden Kosten, die aus dem Mietvertrag einhergehen sind bei Übernahme des Mietgegenstandes sofort in Bar zu entrichten. Diese können auch die Kosten für Verschleißteile, Transport oder sonstige im Mietvertrag vermerkte Positionen enthalten. Der Erhalt wird im Mietvertrag durch Mieter und Vermieter quittiert.

Betriebsstoffe sind nicht im Mietzins enthalten. Alle Mietsachen mit Verbrennungsmotoren, die mit Benzin, Diesel oder Benzin-/Öl-Gemisch betrieben werden, sind bei Übergabe an den Mieter vollgetankt. Die Kraftstoffregel "voll/voll" wird angewendet. Der Mietgegenstand wird vollgetankt zurückgegeben. Bei nicht beachten stellt der Vermieter jeden angefangen Liter Kraftstoff mit 3,50€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nur bei umstrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Mieters.

 §3.   Kaution
Für alle Mietgegenstände wird eine Kaution erhoben. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Die Kaution ist bei Übernahme der Mietsache sofort in Bar zu entrichten. Der Empfang der Kaution wird im Mietvertrag von Mieter und Vermieter quittiert.

§4.   Übergabe der Mietsache
Die Übergabe erfolgt am Vereinbarten Ort.
Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person kann vor Übernahme die Mietsasche auf Mängel überprüfen.
Mängel müssen im Mietvertrag erfasst werden.
Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, zu beseitigen. Die Kosten der Behebung solcher Mängel trägt der Vermieter. Der Vermieter kann die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen; dann trägt der Vermieter die erforderlichen Kosten. Der Vermieter ist auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit

Mit Übernahme der Mietsache bestätigt der Mieter den im Mietvertrag protokolierten Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache so zurück zu geben, wie er Sie in Empfang genommen hat.
Die Mietsache muss vom Mieter gereinigt zurückgegeben werden. Der Vermieter hält sich das recht vor, bei nicht erfüllen den Reinigungsaufwand mit 34,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Stunde zu berechnen. Mindestsatz beträgt 1 Stunde.

§5.   Betrieb der Mietsache
Der Mieter erhält die zur Mietsasche dazugehörigen Informationen (z.B. Montage- oder Betriebsanleitung) um diese Aufzubauen, Montieren und zu betrieben.
Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache gemäß den erhaltenen Informationen sowie die durch den Vermieter durchgeführte Einweisung zu beachten damit die Mietsache ordnungsgemäß betrieben wird.
Gefahren für sich und für Dritte sind durch den Mieter zu vermeiden.
Der Mieter ist verpflichtet, alle geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten, die für den sicheren Betrieb der Mietsache einzuhalten sind.
Entstandene Beschädigungen oder der Verlust der Mietsache ist sofort dem Vermieter anzuzeigen.
Mit der Übernahme der Mietsache durch den Mieter, verpflichtet sich dieser bei Verschlechterung der Mietsache im vollem Maße zu haften. Die Benutzung der Mietsache erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Mieter ist für alle Auf-, Um-, und Abbauarbeiten der Mietsache selbst verantwortlich und führt diese selbstständig durch.
Für jegliche Schäden, die durch die Mietsache entstehen haftet der Mieter im vollen Umfang. Hierzu zählen z.B. Personen, Sach- und Vermögensschäden. Der Vermieter kann für keinerlei entstandenen Schäden haftbar gemacht werden (z.B. Personen, Sach- und Vermögensschäden.).
Wenn der Mieter Vertragsbedingungen bricht, kann der Mieter der Vertrag sofort fristlos kündigen. Die höhe der Kaution sowie der vereinbarte Mietzins sowie alle Kosten wie Verschleiß, Transport, Betriebsmittel, Reparaturen werden in dem Fall berechnet.

§6.  Lieferung und Transport
Transport und Verladekosten ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Für die Lieferung muss eine befestigte Zufahrt vorhanden sein.

§7.  Zeitdefinition
Tag: bis zu 8 Betriebsstunden
Woche: 5 Werktage, bis zu 40 Betriebsstunden (Mo-Fr, 08:30Uhr bis 16:30Uhr, oder Absprache)
Monat: 22 Werktage, bis zu 176 Betriebsstunden (Mo 08:30Uhr bis Fr 16:30Uhr, oder Absprache)
Wochenende: Freitag 16:30 Uhr bis Montag 08:00 Uhr, bis zu 16 Betriebsstunden ( Fr 16:30Uhr bis Mo 08:30Uhr, oder Absprache)         
Der vereinbarte Mietzins ist auch dann zu zahlen, wenn die definierten Zeiten unterschritten werden.
Jede weitere angefangene Betriebsstunde wird mit 15,00€ zzgl. 16% MwSt. berechnet.                                              

§8.  Haftungsbegrenzung des Vermieters
Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden

  • bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
  • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen,
  • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§9.  Unterhaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,

  • den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
  • die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
  • notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Diebstahl zu schützen.
Ein Verlust des Mietgegenstandes ist sofort dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet für 100% des Anschaffungspreis des Mietgegenstandes aufzukommen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

§10. Maschinenbruchversicherung

Alle Mietgegenstände müssen bei uns Versichert werden. Die Höhe der Kosten beträgt 10% der Mietkosten, jedoch mindestens 5 €. / Kalendertag. Der Selbstbehalt des Mieters beträgt 250€/500€/1500€/2000€ je nach Mietgerät Die Selbstbeteiligung wird anhand der Kaution hinterlegt. Die Versicherung kann entfallen, wenn der Mieter eine leistungsgleiche Versicherung hat und deren Police/ gültige Abschrift bei Mietbeginn vorlegen kann.

 

§11.  Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in Ordnung und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten.
Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.

§12.  Kündigung
Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag ist unkündbar im Mietzeitraum unkündbar.
Der Vermieter hält sich ein besonderes Kündigungsrecht vor, dass in Kraft tritt, wenn der Mieter seinen im §9. Aufgeführten Pflichten nicht nachkommt.

§13.  Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von Hamm Mietgeräte, Raphael Hamm sofern keine anderen Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wittlich.
Die Firma Hamm Mietgeräte, Raphael Hamm ist berechtigt, den Mieter auch an dessen Wohnsitz zu verklagen.

 

Gültig ab 05/2019

 
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